Chronik der WFG

Die Fischereiberechtigten des Flussgebietes der Wörnitz, haben 1908 auf Grund, des am 15. August 1908 erstmals erschienenen Bay. Fischereigesetzes, eine Genossenschaft gebildet.
 
1. Vorsitzender wurde der Stadtpfarrer Dr. Th. Schmidt. Die erste vorhandene schriftliche Dokumentation von 1909 belegt die Einteilung des Genossenschaftsgebietes in die Bezirksämter von Dinkelsbühl, Nördlingen und Donauwörth. Um eine einheitliche, gewässergemäße Bewirtschaftung und Hege zu erreichen, wurde 1912, die erste genehmigte Satzung der öffentlichen Fischereigenossenschaft für das Flussgebiet der Wörnitz erlassen.
 
Unterzeichner dieser ersten Satzung waren die Herren, Dr. Th. Schmidt (Stadtpfarrer), K. Scheuermann (Ökonomierat), R. Meyer (Kunstmühlenbesitzer), Dr. Frickinger (Apotheker), Dr. Mackh, K. Schmidt, Josef Wagner (Fischermeister), Karl Geudenberger, Fr. Uhl und Josef Britzelmeier.
 
Was bedeutet das Wort Genossenschaft? Es entstammt dem mittelhochdeutschen Wort "Genotschaft", was damals, die durch eine gemeinsame Not (sprich Notwendigkeit) miteinander Verbundenen bezeichnete. Die erste Satzung von 1912 ist in ihren Zielen zum großen Teil noch heute mit der gültigen Satzung von 1995 identisch. Es wird 1912 im § 2 der Satzung festgelegt: Zweck der Genossenschaft ist:
 
  1.  Eine geregelte Aufsicht über die Ausübung der Fischerei im Genossenschaftsgebiet einzuführen und zu handhaben.

  2.  Maßnahmen zum Schutz und zur Hebung des Fischbestandes im Genossenschaftsgebiet zu treffen.

  3. Die Vertretung der Interessen der Fischereiberechtigten.
 
Die Fischereiberechtigten waren zu dieser Zeit, von wenigen Angelfischern abgesehen, Berufsfischer meist im Nebenerwerb.

 

Der Oettinger Fischermeister
Josef Wagner Mitunterzeichner der ersten Satzung der WFG von 1912 (im Bild links)
 
 
Das Gebot der Fischhege in den Satzungen der Genossenschaften war die Fortsetzung von bereits früher erlassenen Fischereiordnungen. So bestand bereits 1509 in der Grafschaft Oettingen eine Fischereiordnung mit Schonzeiten und Schonmaßen.
 
Erst im Jahr 1855, wurde die alte Fischereiordnung von einer neuen abgelöst, und 1862 kam es schließlich zur umfangreichen allgemeinen Fischereiordnung für den Bezirk von Schwaben und Neuburg. Im selben Jahr wurde auch die Landesfischereiordnung und etwas später, am 15. August 1908 das bayerische Fischereigesetz erlassen.
 
In der Jahreshauptversammlung von 1913, wurde von Dinkelsbühl bis Donauwörth die Mitgliederzahl von 83 bekannt gegeben und die Besatzverpflichtung pro Kilometer auf 10 Mark festgelegt. Als Hauptbesatzfisch wurde neben Zander, Karpfen und Schleien, der Hecht (50 Stück pro Km) genannt. Es gab damals schon Obmänner, denen der Besatz gemeldet werden musste. Auch wurde in dieser Versammlung der Beitritt zum schwäbischen Fischereiverband und zum Landesfischereiverband Bayern beschlossen. Für die Aufdeckung von Fischfrevel (Fischraub) wurde dem Anzeiger eine Prämie von 5 bis 20 Mark in Aussicht gestellt. Über die Kriegsjahre 1914 bis 1918 sind wenige Aufzeichnungen bekannt.
 
1915, wurde der 1. Vorsitzende Dr. Schmidt zum Militärdienst eingezogen und 1917 als Stadtpfarrer nach Augsburg versetzt. In dieser Zeit leitete der 2. Vorstand Herr Scheuermann die Geschäfte der Wörnitz-Fischereigenossenschaft.

In der 1918 abgehaltenen Jahreshauptversammlung wurden im Beisein der Bezirksvertreter Schwabens und Mittelfrankens, Dr. Braun und Dr. Koch, eine neue Vorstandschaft gewählt. 1. Vorsitzender wurde Karl Ruttmann, Lehrer aus Enkingen.
 
Eine Umgestaltung der Wörnitz-Fischereigenossenschaft wurde in der Jahreshauptversammlung 1925 vorgenommen. Da sich das gesamte Wörnitzgebiet als zu groß erwies, eine "gedeihliche Bewirtschaftung" zu ermöglichen, wurde die Genossenschaft in zwei Abteilungen unterteilt. Eine Schwäbische und eine Mittelfränkische Genossenschaft wurden gebildet.
 
Der schwäbische Teil beginnt bei der Bezirksgrenze in Auhausen und endet mit der Mündung in die Donau. Vorsitzender der Schwäbischen Genossenschaft blieb Karl Ruttmann, der Namen lautete nun 

"Schwäbische Wörnitz-Fischereigenossenschaft" mit Sitz in Nördlingen.

 
Der Mitgliederstand betrug nun 47 Fischereiberechtigte und der anwesende Kreisfischereirat der Regierung von Schwaben, Herr Dr. Mast, wurde gebeten in Nördlingen eine "Wanderversammlung" (Fischereitag) abzuhalten. Es wurde beschlossen, in Wörnitz und Eger neben Hecht, Karpfen, Schleien und Zander auch wieder Aale einzusetzen. Bei Besatzverweigerung einzelner Mitglieder wurde auch die Möglichkeit angedroht eine Zwangsgenossenschaft einzuführen. Es hat auch jeder Fischereiausübende (Angler) neben einer Fischkarte (Jahresfischereischein) einen beglaubigten Erlaubnisschein mit zu führen. Der Mitgliedsbeitrag von einer Mark pro Km wurde beibehalten. Im Verlauf des Jahres 1925 wurden über die Genossenschaft 2.300 Hechte, 2.800 Schleien, 5.600 Karpfen und 200 Zander in die Wörnitz eingesetzt. Der Besatz in der Eger betrug in besagtem Jahr 1.700 Hechte, 600 Karpfen und 300 Schleien, und in den Forellengewässern waren es 2.500 Forellensetzlinge und 16.000 Stück Forellenbrut.
 
Am 31. März 1929 wurde eine Abteilung Sportfischer (ehemals Kreisfischerverein Nördlingen) in die Wörnitz-Fischereigenossenschaft eingegliedert, damit kein weiterer Verein besteht. In der Jahreshauptversammlung von 1930 wurde die bis heute aktuelle Frage nach dem Einfluss von Flussverbauungen durch Wehre auf den freien Zug der Fische erörtert. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass von der Bayerischen Biologischen Versuchsanstalt Fischmarkierungen vorgenommen werden, die zur Klärung dieser Frage dienen sollen. In der Jahreshauptversamlung 1935 wurde eine neue Vorstandschaft gewählt und der 1. Vorstand wurde der Oettinger Fischermeister Xaver Wagner sen.. Von Kreisfischereirat Dr. Mast wurde vorgeschlagen einen hiesigen Sportfischereiverein zu gründen und an den Reichsverband Deutscher Sportfischer zu melden. In einer weiteren Versammlung 1935 wurde beschlossen, die Abteilung Sportfischer in der Genossenschaft an den Reichsbund Deutscher Sportfischer (R.D.S.F.) zu melden.

 

 1938 wurden durch Reichsverordnungen, Richtlinien zur Bekämpfung der Bisamratte erlassen. Die Fischereiberechtigten wurden verpflichtet in dem Bereich auf den sich ihre Berechtigung erstreckt, den Bisam zu bekämpfen.
Karl Ziegelmaier beim Bisamfang
Karl Ziegelmaier beim Bisamfang

Die Niederschrift der Jahresversammlung von 1938, ist das letzte vorhandene schriftliche Dokument bis 1951. Es wurden auch weiterhin Jahresversammlungen abgehalten, allerdings ohne eine entsprechende Dokumentation.

Die Fischerei in der Wörnitz war in den schweren Kriegs- und Nachkriegsjahren eine wichtige Nahrungsversorgung für die Bevölkerung. Nach dem Krieg wurde durch den 1946 berufenen Fischereirat Dr. Wiesner, die Erneuerung des Genossenschaftswesens in Schwaben vorangetrieben und damit der Wörnitz-Fischereigenossenschaft ein Neubeginn ermöglicht. 1951 wurde der erste gemeinsame Fischbesatz der Genossenschaft nach dem Krieg durchgeführt. Der nun einsetzende Aufschwung von Industrie und Gesellschaft stellte die Wörnitz-Fischereigenossenschaft vor neue Aufgaben. Wurde in der Vergangenheit nur von einem Fischsterben durch Einleitungen berichtet (1936 Kanalisation Nördlingen), häuften sich nun die Klagen über Fischsterben. Die Eger war, wie 1956 eine elektrische Abfischung ergab, im Bereich Bopfingen bis Deiningen fischlos. Zahlreiche Vorsprachen und Eingaben der WFG bei den Verursachern, wie bei den politisch Verantwortlichen, zeigten nur langsam Wirkung. Die WFG war damals der alleinige Verband der sich für die Sauberkeit der Gewässer verantwortlich zeigte. Der Bau von Kläranlagen in den Kommunen ging nur langsam voran, so dass es immer wieder zu Fischsterben kam. Bei der WFG wurde trotzdem der gemeinsame Fischbesatz beibehalten.


Die beginnenden Flurbereinigungen in den anliegenden Gemeinden brachten für die Gewässer und die Fischerei neue Probleme mit sich. Die kleinen Seitengräben, die Kinderstuben für die Fischbrut, wurden begradigt und zum Teil mit Sohlschalen ausgelegt. Altwässer und gewässernahe Senken wurden aufgefüllt. Eine Grundräumung der Wörnitz von der Faulenmüle bei Munningen bis nach Heroldingen, zur angenommenen Verbesserung des Hochwasserabflusses und um der Landwirtschaft zu ermöglichen, die Wörnitzwiesen in Ackerland umzuwandeln, hat die ursprünglich schöne Flussstrecke schwer geschädigt. Eine Absenkung des Wasserstandes um bis zu 1,5 Meter, hat viele Laichplätze zerstört und den Fluss bei Niedrigwasser zu einem Rinnsal mit Steilufern werden lassen.


Die Proteste der WFG, der Fischereiberechtigten und der Fischereirechtsinhaber wurden nicht beachtet, dafür wurden teilweise Entschädigungszahlungen und Besatzhilfen geleistet. Die Anhebung des abgesenkten Wasserstandes wird seitdem immer wieder von der WFG gefordert, leider ohne Erfolg. Eine weitere Absenkung von der Bezirksgrenze bei Auhausen über ca. 20 Km bis zur Faulenmühle bei Munningen, durch Klappwehre, konnte durch massiven Einspruch der Wörnitz-Fischereigenossenschaft, gemeinsam mit den Fischereiberechtigten, verhindert werden. Die Genossenschaft wurde 1960 ermächtigt, die Fischereierlaubnisscheine zusammen mit dem Landratsamt zu bestätigen. Für die Genossenschaft ein aufwendiger aber wichtiger Akt, zur Kontrolle der Besatzauflagen. Es wurden Besatzobmänner berufen, die seitdem die Besatzmaßnahmen kontrollieren. Ein gemeinsamer Besatz der Genossenschaft wird nur noch bei Glasaalen und Fischen gefährdeter Art durchgeführt. Für andere Besatzfische werden, im Einvernehmen mit der Fischereifachberatung, Empfehlungen ausgesprochen.


Mit zunehmender Industrialisierung der 60er und 70er Jahre, verschlechterte sich die Qualität des Wassers stetig und der sprichwörtliche Fischreichtum ging rapide zurück. Der intensive Einsatz von Dünge- und Spritzmitteln in der Landwirtschaft und einem immer größerem Aufkommen an giftigen Abwässern, durch die Industrie und die Haushalte, führte schließlich zum Zusammenbruch des Ökosystems "Wörnitz". Als Folge kam es im September 1973 zu einem katastrophalen Fischsterben zwischen der Ziegelmühle und Wechingen, bei dem 95% aller Fische qualvoll verendeten. Männer des Wasserwirtschaftsamtes und Angler des Fischervereins Oettingen, sowie die Fischereiberechtigten und Leute aus den Gemeinden, waren tagelang damit beschäftigt die Kadaver zu beseitigen. Es wurden damals ca. 200 Zentner tote Fische geborgen. 1975 und 1976 ereigneten sich weitere Fischsterben zwischen Munningen und Schrattenhofen, denen nicht nur Fische sondern auch viele Kleinlebewesen, sowie Bisamratten und Wildenten zum Opfer fielen.


Durch verstärkte Besatz- und Hegemaßnahmen, wurde in den darauffolgenden Jahren der vorherige Fischbestand annähernd wieder erreicht. Weitere Verbesserungen und Neubauten von Kläranlagen sind der Grund dass sich seitdem kein größeres Fischsterben mehr ereignet hat.


Durch die Intensivierung der Landwirtschaft ist leider bei der Gewässergüte, die Wörnitz hat Güteklasse 2 - 3, das heißt kritisch belastet, bis heute noch keine Verbesserung eingetreten. Die umweltbedingten Einschwemmungen von organischen Stoffen sind verantwortlich, dass immer wieder ein kritischer Zustand erreicht wird, ebenso werden durch sie Massenvermehrungen von Pflanzenarten und Algen hervorgerufen.

Ein Gewässerausbauplan des Wasserwirtschaftsamtes für Wörnitz und Eger, soll in nächster Zukunft eine Verbesserung der Gewässergüte und den Laichmöglichkeiten der Fische bringen. Für den Fischnachwuchs haben in letzter Zeit Fischereiberechtigte, vor allem der Fischerverein Oettingen, mit Hilfe des Wasserwirtschaftsamtes, Altwässer und Biotope angelegt. Um das biologische Gleichgewicht zu erhalten, hat es sich die Wörnitz-Fischereigenossenschaft zur Aufgabe gemacht, gefährdete Fischarten ("Rote Liste") verstärkt zu besetzen. Für die Wörnitz und die Eger sind dies:


Schlammpeitzger, Orfe, Schied, Nase, Barbe und gefährdete Kleinfischarten wie Bitterling, Schneider und andere.

Kormorane an der Wörnitz
Kormorane an der Wörnitz
Leider werden diese Maßnahmen durch einen überdurchschnittlich hohen Befall von Kormoranen und Graureihern stark gefährdet.
 
Die WFG, fordert deshalb zum Schutz der gefährdeten Fischarten, auch weiterhin die Erlaubnis zur Vergrämung dieser fischfressenden Vögel.
 
Am Abend des 05.11.2007 wurden an der Wörnitz bei Alerheim sage und schreibe 49 Kormorane auf einem Schlafbaum gezählt.
 
Durch die Vielzahl an Kormoranen wird das Ausmaß der Gefährdung der Fische durch diese Vögel deutlich.

 

Biber in der Wörnitz
Biber in der Wörnitz

Seit einigen Jahren, tritt auch der Biber im Einzugsgebiet der WFG wieder in Aktion. Er ist das einzige Lebewesen außer uns Menschen, der seinen Lebensraum selbst gestalten kann.


Die WFG und die Fischereiberechtigten, sind bemüht die Natur in und um ihre Gewässer zu schützen und zu erhalten, um den Anglern und Jungfischern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen.

Fischweg Faulenmühle
Fischweg Faulenmühle
Um dieses Ziel zu ereichen wurde mit dem Wasser-wirtschaftsamt Donauwörth und der WFG im Jahr 2009 ein Gewässerent-wicklungskonzept mit verschiedenen Entwick-lungsplänen an der Wörnitz erarbeitet.
Als Ergebnis dieses Konzeptes konnte bereits mehrere Umgehungsgerinne fertiggestellt werden. (Siehe Beitrag zur Wörnitz)